5. Die Steuerkommission Q. und das Kantonale Steueramt (KStA) beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. hat innert erstreckter Frist eine Replik erstatten lassen. 7. 7.1. A. hat mit Eingabe vom 22. November 2021 beim Verwaltungsgericht eine Rechtsverzögerungsbeschwerde einreichen lassen mit den Anträgen: "1. Es sei festzustellen, dass der Beschwerdegegner mit seinem Verhalten den Erlass eines Entscheides im rechtshängigen Verfahren in Sachen A. - 3-RV.2019.175 / ck - unrechtmässig verzögert hat; und 2. Der Beschwerdegegner sei anzuweisen, unverzüglich einen rechtskonformen Entscheid im Verfahren in Sachen A. – 3-RV.2019.175 / ck -zu erlassen;