"1. Es sei der Einspracheentscheid vom 30. August 2019 der Steuerkommission der Gemeinde Q. betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern 2014 aufzuheben; 2. Es sei das steuerbare Einkommen für die Bemessung der Kantons- und Gemeindesteuern für das Jahr 2014 auf CHF 81'767 zum Satz von CHF 140'826 festzusetzen; 3. Es seien die Kosten- und Entschädigungsfolgen dem Rekursgegner zu belasten." Auf die Begründung wird – soweit für den Entscheid erforderlich – in den Erwägungen eingegangen. -3-