3. Mit Entscheid vom 30. August 2019 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab. Sie erhöhte das steuerbare Einkommen auf CHF 178'342.00 (satzbestimmendes Einkommen CHF 305'509.00). Das steuerbare und das satzbestimmende Vermögen blieben unverändert. 4. Den Einspracheentscheid vom 30. August 2019 (Zustellung nicht bekannt; Versand am 20. September 2019) hat A. mit Rekurs vom 23. Oktober 2019 (Postaufgabe am gleichen Tag) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen mit den Anträgen: