6. Mit Einsprache und Rekurs führten die Rekurrenten aus, die Berechnung von CHF 1'959.80 (Betrag der definitiven Steuerveranlagung 2017 vom 18. Februar 2019) liege weit über dem, was der Rekurrent eingenommen habe. Sie hätten eine Buchhaltung eingereicht aber diese sei vom Gemeindesteueramt Q. nicht als vollständig angesehen worden. Seit der Eröffnung des Bar-Restaurants habe der Rekurrent nur Verlust gehabt. Er bitte darum, die Berechnung des steuerbaren Einkommens nochmals zu überprüfen. Er habe mit Verspätung alle Dossiers nochmals eingereicht.