4. Der Rekurrent betrieb das E. (im Handelsregister eingetragen als E.) in Q.. Der Rekurrent deklarierte im Jahr 2017 ein selbständiges Nettoeinkommen von CHF 401.00 und ein Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit bei der F. in S. von CHF 7'752.00. Dieses Einkommen ist im Rahmen der interkantonalen Steuerausscheidung im Aargau nur satzbestimmend zu berücksichtigen. Für das Jahr 2017 deklarierten die Rekurrenten somit insgesamt im Kanton Aargau steuerbare Einkünfte von CHF 401.00.