5. Mit Entscheid vom 10. September 2019 trat die Steuerkommission Q. auf die Einsprache nicht ein. 6. Den Einspracheentscheid vom 10. September 2019 (Zustellung am 12. September 2019) zogen A. und B. mit nicht unterzeichnetem Rekurs vom 24. September 2019 (Postaufgabe am 30. September 2019) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiter. Sie stellten sinngemäss den Antrag, das steuerbare Einkommen sei zu reduzieren. Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.