2. Gegen die Verfügung vom 18. Februar 2019 haben A. und B. mit Schreiben vom 13. März 2019 Einsprache erhoben. Sie stellten sinngemäss den Antrag, das Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von A. sei zu reduzieren. Zudem baten sie um eine Fristerstreckung zur Einreichung von Unterlagen bis am 15. April 2019. 3. Mit Schreiben vom 26. März teilte das Gemeindesteueramt Q. A. und B. mit, dass Einsprachen innert der nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen einzureichen seien und deshalb kein Aufschub für die Einreichung der Unterlagen gewährt werden könne. 4. Mit Eingabe vom 6. Mai 2019 reichten A. und B. weitere Unterlagen ein.