1. In teilweiser Gutheissung des Rekurses wird das steuerbare Einkommen auf CHF 203'267.00 festgesetzt. 2. Der Rekurrent hat die Verfahrenskosten, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 800.00, der Kanzleigebühr von CHF 155.00 und den Auslagen von CHF 100.00, zusammen CHF 1'055.00 zu bezahlen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: die Vertreterin des Rekurrenten (2) das Kantonale Steueramt das Gemeindesteueramt Q. Rechtsmittelbelehrung