Vor diesem Hintergrund hat der Rekurrent nachgewiesen, dass die acht Helfer, von denen die vorgenannten Bestätigungen eingereicht wurden, die jeweiligen Beträge erhalten haben. Es ergibt sich ein Gesamtbetrag von CHF 15'000.00. Diesen Betrag kann der Rekurrent als geschäftlichen Aufwand geltend machen. 3.3.6. Somit ist das steuerbare Einkommen in teilweiser Gutheissung des Rekurses von CHF 218'267.00 um CHF 15'000.00 auf CHF 203'267.00 zu reduzieren.