Ebenso stimmen die drei in den E-Mails genannten Wohnadressen mit den bei den Einwohnerkontrollen eingeholten aktuellen Daten (vgl. oben Erw. 3.3.4.) überein. Schliesslich ergibt ein Vergleich der auf den amtlichen Ausweisen erkennbaren Unterschriften mit den bei den Steuerverwaltungen eingeholten Unterschriftenmustern, dass sieben Unterschriftenpaare erkennbar übereinstimmen. Die achte Unterschrift auf einem amtlichen Ausweis konnte nicht verglichen werden, da sie von der einzigen Person auf der Liste stammte, zu der das Spezialverwaltungsgericht kein Unterschriftenmuster einholen konnte (vgl. oben Erw. 3.3.4.).