Barquittungen für die Helferbeiträge datieren vom 1. Juni bis zum 7. September 2015. Der Zahlungseingang der C. AG erfolgte am 11. Mai 2015. Somit ist es aufgrund der zeitlichen Abfolge klar, dass die C. AG die Helferbeiträge im Voraus (und somit ohne Prüfung bereits erfolgter Zahlungen) bezahlt hat. Dass die Helferbeiträge in der Folge tatsächlich ausbezahlt wurden, wird damit in keiner Art und Weise belegt.