3.3.2. Für das Einzelunternehmen des Rekurrenten wurde für die Jahre 2013 und 2014 eine Buchprüfung durchgeführt. Im Rahmen dieser Buchprüfung wurden ähnliche Barquittungen wie im Folgejahr 2015 beanstandet und führten zu Aufrechnungen der entsprechenden Helferbeiträge. Der Buchprüfungsbericht für die Jahre 2013 und 2014 wurde dem Rekurrenten bzw. seiner Vertreterin am 13. Januar 2016 eröffnet. Selbst wenn zu diesem Zeitpunkt die Barquittungen 2015 bereits erstellt gewesen waren, so war doch die Buchhaltung 2015 noch nicht abgeschlossen. Ebensowenig war die Steuererklärung 2015 bereits eingereicht.