Der Helfereinsatz finde im Übrigen immer eine Woche vor, beim Anlass selbst und eine Woche nach dem Anlass statt. Später datierte Barquittungen hingen damit zusammen, dass das Geld eben erst zu jenem Zeitpunkt ausbezahlt worden sei. Es sei erstellt, dass es sich bei allen Helfern, die den Gesamtbetrag von CHF 39'000.00 erhalten hätten, um Helfer des E handle, zumal der Rekurrent im Jahr 2015 keine anderen so grossen Anlässe betreut und auch keine anderen Helferbeiträge entrichtet habe. Die Helferbeiträge aus den nachfolgenden Jahren 2016 bis 2018 zeigten ausserdem, dass die Höhe der Helferbeiträge im Jahr 2015 absolut gerechtfertigt gewesen sei.