Zwar habe die Steuerkommission Q. die Helfereinsätze in den Vorperioden 2013 und 2014 nicht als Aufwand anerkannt. Jedoch sei es nicht möglich gewesen, für die Steuerperiode 2015 auf diese Aufrechnungen zu reagieren. Im Zeitpunkt der Aufrechnungen seien die Barquittungen 2015 nämlich bereits ausgestellt gewesen und auch Bilanz und Erfolgsrechnung 2015 seien vom damaligen Treuhandbüro bereits fertig gestellt und somit einer Änderung nicht mehr zugänglich gewesen. -6-