Im Rekursverfahren führt die Vertreterin des Rekurrenten zudem aus, es werde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber, die C. AG, die Helferkosten im Betrag von CHF 39'000.00 zuzüglich Mehrwertsteuer von 8,0 % (insgesamt CHF 42'120.00) vorausbezahlt habe, da die Anzahl Helfer sowie deren Abgeltung bereits im Voraus bekannt gewesen sei. Der Rekurrent habe somit aus der bezahlten Rechnung keinen Gewinn erzielt, da der gleiche Betrag zur Bezahlung der Helfer verwendet worden sei.