3.1.2. Die Vertreterin des Rekurrenten brachte im Einspracheverfahren vor, bei den Helferbeiträgen im Gesamtbetrag von CHF 39'000.00 handle es sich um Entschädigungen, die in bar an 21 Helfer des E 2015 entrichtet worden seien. Ein solcher Grossanlass könne ohne Helfer nicht durchgeführt werden. Der Gesamtbetrag sei der C. AG weiterverrechnet und von dieser aufgrund der gleichen Quittungen akzeptiert und bezahlt worden. Nach vier Jahren sei es nicht mehr möglich gewesen (wie gemäss Aktenergänzung der Steuerkommission Q. verlangt), die Namen und Adressen aller Helfer ausfindig zu machen.