Zudem gehe aus den Quittungen nicht hervor, für welchen Anlass sie ausgestellt worden seien (Anlassort jeweils "CH"). Im Übrigen seien die Bar- -5- geldauszahlungen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 7. September 2015 erfolgt. Dies decke sich nicht mit den Aussagen der Vertreterin des Rekurrenten, wonach die in bar entschädigten Arbeiten eine Woche vor und nach dem E angefallen seien.