3. 3.1. 3.1.1. Die Steuerkommission Q. führt zur Aufrechnung von CHF 39'000.00 aus, dass die durch "Barquittungen" belegten Helfereinsätze bereits in den Steuerperioden 2013 und 2014 nicht als Geschäftsaufwand anerkannt worden seien, weshalb diese "Barquittungen" auch 2015 einer besonderen Prüfung unterzogen worden seien.