2.2. Die Steuerkommission Q. nahm für die Steuerperiode 2015 diverse Aufrechnungen vor, von denen im Rekursverfahren die Aufrechnung der nicht als Aufwand anerkannten Helferbeiträge im Gesamtbetrag von CHF 39'000.00 noch umstritten ist. Diese Aufrechnung wird im Folgenden geprüft. Die im Einspracheverfahren ebenfalls strittige Aufrechnung von weiteren, nicht als Aufwand anerkannten Helferbeiträgen im Gesamtbetrag von CHF 5'000.00 wird im Rekurs nicht mehr angefochten.