1. Der vorliegende Rekurs betrifft die Kantons- und Gemeindesteuern 2015. Massgebend für die Beurteilung sind das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG). 2. 2.1. Der Rekurrent ist im Haupterwerb selbständig tätig. Er ist Inhaber des Einzelunternehmens D., welches gemäss Handelsregisterauszug die "B" bezweckt. Für das Jahr 2015 deklarierte er Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit von CHF 150'132.00.