8. Mit Schreiben vom 21. Januar 2021 hat das Spezialverwaltungsgericht A. die weiteren Unterlagen (Notiz des Telefonats mit dem Gemeindesteueramt Q. vom 15. Dezember 2020, E-Mail der Gemeindeverwaltung T. vom 15. Dezember 2020, E-Mail der Steuerverwaltung V. vom 15. Januar 2021 inklusive Anhänge) zur Kenntnis- und allfälligen Stellungnahme zukommen lassen. 9. Mit Schreiben vom 17. Februar 2021 hat sich A. zu den ihm zugestellten Unterlagen vernehmen lassen. -4- Das Gericht zieht in Erwägung: