5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung des Rekurses. 6. A. hat eine Replik erstatten lassen. -3- 7. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim Gemeindesteueramt Q., und bei den Einwohnerkontrollen S., T. und U. sowie bei der Steuerverwaltung V. weitere Abklärungen getätigt.