4. Den Einspracheentscheid vom 30. August 2019 (Zustellung nicht bekannt; Versand am 2. September 2019) hat A. mit Rekurs vom 20. September 2019 (Postaufgabe gleichentags) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Er lässt folgenden Antrag stellen: "Im Auftrag unseres Mandanten beantragen wir die Helferbeiträge im Betrag von CHF 39'000.00 als Aufwand anzuerkennen, da es sich erwiesenermassen um eine Weiterverrechnung von effektiven Kosten an die C. AG handelt und bei unserem Mandanten keinerlei Gewinn ausgelöst hat." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.