2. Gegen die Verfügung vom 20. Mai 2019 liess A. mit Schreiben vom 19. Juni 2019 Einsprache erheben. Er beantragte, die nicht anerkannten Aufwandpositionen "Entschädigung/Zahlung Helfer" seien zum Abzug zuzulassen, bzw. die entsprechenden Aufrechnungen der Steuerkommission Q. in der Höhe von CHF 5'000.00 und CHF 39'000.00 seien zu streichen. 3. Mit Entscheid vom 30. August 2019 wies die Steuerkommission Q. die Einsprache ab.