1. Mit Verfügung vom 20. Mai 2019 wurde A. von der Steuerkommission Q. für die Kantons- und Gemeindesteuern 2015 zu einem steuerbaren Einkommen von CHF 218'200.00 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 0.00 veranlagt. Dabei wurde der deklarierte Reingewinn aus Einzelunternehmung von CHF 150'132.00 durch verschiedene Aufrechnungen im Gesamtbetrag von CHF 70'075.00 auf CHF 220'207.00 erhöht. Die Aufrechnungen enthielten unter anderem zwei nicht anerkannte Aufwandpositionen "Entschädigung Helfer" bzw. "Zahlung Helfer" in der Höhe von CHF 5'000.00 und CHF 39'000.00.