1.2. Das steuerbare Einkommen 2012 wird auf CHF 579'000.00 (davon CHF 502'800.00 qualifizierter Beteiligungsertrag) festgesetzt. Die Besteuerung des qualifizierten Beteiligungsertrages erfolgt zum reduzierten Steuersatz gemäss § 45a StG. 1.3. Das steuerbare Einkommen 2013 wird auf CHF 457'400.00 (davon CHF 357'000.00 qualifizierter Beteiligungsertrag) festgesetzt. Die Besteuerung des qualifizierten Beteiligungsertrages erfolgt zum reduzierten Steuersatz gemäss § 45a StG. 1.4. Das steuerbare Vermögen bleibt unverändert.