Weiter wären eine nachvollziehbare Darstellung des konkreten Geschäftsmodells beider Gesellschaften, allfällige Buchhaltungsdetails sowie gegebenenfalls die Urbelege (wie Bankbelege über die generieren Umsätze, Rechnungen an Kunden, etc.) erforderlich gewesen. Diese Unterlagen haben die Rekurrenten nicht beigebracht und auch sonst nicht plausibel erklärt, weshalb die Lizenzzahlungen an die E. geschäftsmässig begründet gewesen sein sollen. Stattdessen haben sie mit den nachgereichten Geschäftsabschlüssen der E. offen gelegt, dass die Lizenzzahlungen zumindest für das Geschäftsjahr 2012 noch nicht einmal bei der E. als Ertrag verbucht worden sind.