Es handelt sich dabei keineswegs nur um Immaterialgüter, sondern insbesondere auch um Schulungen, Entwicklung von Konzepten und Internetseiten. Inwiefern diese Arbeit von der E., die gemäss eigenen Angaben der Rekurrenten in den besagten Jahren über keinerlei Mitarbeiter verfügte, erbracht worden sein soll, haben die Rekurrenten weder substantiiert dargelegt noch nachgewiesen. Die Arbeit ist im Übrigen auch nicht vom Zweck der E. (Handel von Lizenzen) abgedeckt, da die vom Rekurrenten erbrachten Leistungen keinen Handel von Lizenzen, sondern die Entwicklung von Konzepten und Geschäftsideen, allenfalls die Vermittlung von Kundenbeziehungen zum Gegenstand hatten.