Die im Jahr 2016 bestehende Forderung gegenüber der F. AG, die von der Revisionsstelle als nicht einbringlich erachtet wurde, bestand grösstenteils schon per Ende der hier interessierenden Steuerperiode 2013 (zumindest gemäss Geschäftsabschluss 2013 der F. AG, nicht jedoch in dieser Höhe gemäss Jahresrechnung 2013 der E., vgl. dazu vorstehend Erw. 5.3.5.). Zu den Vorjahren 2015 und 2014 hat die Revisionsstelle im Übrigen ähnliche Berichte verfasst. Auch dort kam sie zum Schluss, die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Transitorischen Aktiven seien um rund CHF 2'754'510.65 (2015) bzw. um - 23 -