Aufgrund der Überalterung dieser Guthaben erachtete die Revisionsstelle in ihrem Bericht eine Wertberichtigung für notwendig. Sie kam zum Schluss, dass die Forderungen aus Lieferung und Leistungen sowie der Transitorischen Aktiven um rund CHF 2'518'680.50 überbewertet seien. Die im Jahr 2016 bestehende Forderung gegenüber der F. AG, die von der Revisionsstelle als nicht einbringlich erachtet wurde, bestand grösstenteils schon per Ende der hier interessierenden Steuerperiode 2013 (zumindest gemäss Geschäftsabschluss 2013 der F. AG, nicht jedoch in dieser Höhe gemäss Jahresrechnung 2013 der E., vgl. dazu vorstehend Erw.