Obwohl sich die unbezahlten Forderungen aus Lizenzgebühren Jahr für Jahr aufhäuften, liess die E. die F. AG die Lizenzen weiter nutzen. Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 2. Oktober 2019 [2C_972/2018] einen ähnlichen Fall beurteilt. Es ging dabei um Lizenzgebühren zwischen Gruppengesellschaften, die jahrelang nicht bezahlt wurden, ohne dass Massnahmen zur Eintreibung oder Sicherstellung der Forderungsbeträge ergriffen wurden. Dennoch hat man die säumige Gesellschaft die Patente weiterhin nutzen lassen.