5.3.5. Die mit Eingabe vom 13. Januar 2023 (vgl. oben Erw. 4.3.4) eingereichten Geschäftsabschlüsse der E. (bzw. der H.) geben zum Sachverhalt keinen Aufschluss. Im Gegenteil geht aus der Jahresrechnung 2011/12 (überlanges erstes Geschäftsjahr) weder die gegenüber der F. AG bestehende Forderung von CHF 1'472'812.50 noch irgendein Ertrag aus Lizenzzahlungen hervor. Die Forderungen der E. belaufen sich gemäss Bilanz per 31. Dezember 2012 lediglich auf CHF 1'220.70, die gesamten Aktiven auf CHF 31'629.00. Es sind keinerlei Erträge für das Geschäftsjahr 2011/12 verbucht, stattdessen weist die Erfolgsrechnung einen Jahresverlust in Höhe der Aufwendungen von CHF 33'181.65 aus.