Im Übrigen wurden die Lizenzzahlungen an die E. zwar als Aufwand verbucht, nicht aber tatsächlich vergütet. Stattdessen bestand schon per 31. Dezember 2012 eine Schuld der F. AG gegenüber der E. von CHF 1'472'812.50. Dieser Betrag ist im Geschäftsergebnis 2012 der F. AG unter der Position "Darlehen für Lizenzen" als Passivum aufgeführt. Im Geschäftsergebnis 2013 ist die entsprechende Position (neu als "Darlehen Dritte") mit CHF 1'779'812.50 genau um die im 2013 verbuchte Lizenzzahlung von CHF 307'000.00 höher ausgewiesen. Entgegen dem Lizenzrahmenvertrag wurde die Lizenzgebühr demnach nicht auf das Konto der E. überwiesen.