Als Lizenzgebühren für Verkaufsprodukte oder Verkaufsdienstleistungen werden "25 % des Umsatzpotentials für das erste Jahr ab der Einführung" vereinbart. Für sonstige Lizenzgegenstände, die wesentlich zur Expansion des Lizenznehmers beitragen, zahlt der Lizenznehmer dem Lizenzgeber einen einmaligen Betrag in Höhe von CHF 100'000.00. Die Lizenzgebühren werden einmal jährlich zur Zahlung fällig (vgl. Artikel 13). - 20 -