Der Vertrag nennt als Lizenzgegenstand "das zur Verfügung gestellte Know-How sowie alle im Rahmen der Zusammenarbeit aus den Ressourcen und dem zur Verfügung gestellten Know-How der Lizenzgeberin, entstehenden, eingebrachten und entwickelten Erfindungen, Neuerungen, Konzepte und Designs, die zur erfolgreichen Expansion beitragen, unabhängig von ihrer Schutzfähigkeit." (vgl. Artikel 1). Als Lizenzgebühren für Verkaufsprodukte oder Verkaufsdienstleistungen werden "25 % des Umsatzpotentials für das erste Jahr ab der Einführung" vereinbart.