5.3.3. Mit Schreiben vom 13. Januar 2023 (vgl. oben Erw. 4.3.4.) reichen die Rekurrenten einen unterzeichneten Lizenzvertrag zwischen der H. und der F. AG ein. Der Vertrag wurde von den Parteien am 16. Dezember 2011 abgeschlossen und ist offenbar Vorgänger des vorgenannten Lizenzrahmenvertrags (siehe Präambel des Lizenzrahmenvertrages, wonach jener "den am 16.12.2011 geschlossenen Vertrag" ersetze.)