In Anhang 1,2,3 zum Vertrag werden verschiedene Lizenzgegenstände beschrieben (Kundenschulungen, Konzept für I, Produkt J, K, P, M.ch, N.ch, System zur L, Schutzrechte/Marken). Weiter enthält der Anhang eine Tabelle, in der die Lizenzgebühren pro Lizenzgegenstand (für die Jahre 2013 und 2014) ermittelt werden. Die Lizenzgebühren werden zum grösseren Teil (bei 14 von 20 Positionen) prozentual vom mit dem jeweiligen Produkt generierten Gesamtumsatz berechnet.