5.3.2. Den beim Kantonalen Steueramt eingeholten Akten liegt ein Lizenzrahmenvertrag zwischen der H. (früherer Name der E., vgl. Handelsregisterauszug der E. vom 8. November 2016) und der F. AG bei. Der Vertrag wurde am 20. Dezember 2012 unterzeichnet und trägt in der Fusszeile den Vermerk "Gültig per 01.01.2013". Gemäss diesem Vertrag stellt die E. als Lizenzgeberin der F. AG als Lizenznehmerin "durch A. im Rahmen einer Zusammenarbeit die notwendigen Ressourcen und das Know How bis zum 31.12.2015" zur Verfügung (vgl. Präambel).