Das Darlehen aus dem Darlehensvertrag vom 14. April 2015 sei durch Forderungsabtretungen per 31. Dezember 2017 in Höhe von CHF 1'600'000.00 und per 31. Dezember 2018 in Höhe von CHF 200'252.32 getilgt worden. Damit seien die Forderungen der F. AG gegenüber der Rekurrentin auf die E. übergegangen. Gegenüber der E. sei diese Schuld bereits mit CHF 297'305.83 über Gewinnausschüttungen getilgt worden, weshalb die Restschuld per 31. Dezember 2020 bei CHF 1'502'946.49 liege. Diese Restschuld solle über künftige Dividendenausschüttungen getilgt werden.