Im Übrigen habe der Rekurrent auch einen Verkauf der entwickelten Immaterialgüterrechte angestrebt, wozu im Jahr 2015 ein Joint Venture geplant worden sei, das eine Veräusserung der Markenrechte der E. vorgesehen habe. Es seien auch weitere Verträge geschlossen und weitere Markenrechte entwickelt worden, sowie Geschäftsbeziehungen entstanden, die unter anderem zu Geschäftsführerposten des Rekurrenten sowie zu weiteren Synergieeffekten geführt hätten. Dadurch hätten die Gesellschaften G. GmbH sowie die F. AG über die Jahre "ermittelbare Umsätze in mehrerer Millionenhöhe" erwirtschaftet.