Durch diese verdeckte Kapitaleinlage habe die E. die Nutzungsrechte an den Lizenzen erlangt und habe diese in der Folge vermarkten können. Die Entwicklungskosten betrügen aufgrund der Aufstellung des Rekurrenten rund CHF 39'000.00 (Steuerperiode 2012) bzw. CHF 36'315.00 (Steuerperiode 2013) und seien bei der E. erst im Jahr 2017 verbucht worden. Der Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sei mit der Aufrechnung sehr wohl verletzt, da die Gesellschaften selbständige juristische Personen seien und die Aktionäre nur die Aktien der Gesellschaft, nicht aber die Aktiven und Passiven der Gesellschaft direkt hielten.