4.3. 4.3.1. In den Rekursen betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 und 2013 liessen die Rekurrenten im Wesentlichen ihre bisherigen Argumente wiederholen. Ergänzend machte die Vertreterin der Rekurrenten geltend, die Arbeits- und Entwicklungsleistungen, die der Rekurrent der E. unentgeltlich und auf mündlichen Auftrag zur Verfügung gestellt habe, seien als verdeckte Kapitaleinlage zu qualifizieren. Durch diese verdeckte Kapitaleinlage habe die E. die Nutzungsrechte an den Lizenzen erlangt und habe diese in der Folge vermarkten können.