4.2.2. In der Einspracheverhandlung vom 2. April 2019 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 wiederholte die Vertreterin der Rekurrenten, die E. sei durch die in der Einsprache genannte Arbeitsleistung des Rekurrenten zu den Patenten gelangt. Der Betrag von CHF 39'060.00, der dem Einkommen der Rekurrenten gemäss Antrag in der Einsprache hinzuzurechnen sei, sei tatsächlich nie als Lohnzahlung an den Rekurrenten geflossen. Deshalb liege auch kein Lohnausweis vor und es seien keine Sozialleistungen abgerechnet worden. - 11 -