4.2. 4.2.1. In der Einsprache betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 liessen die Rekurrenten vorbringen, sie seien per Ende 2012 Alleineigentümer der F. AG und der E. gewesen. Sie hätten im Jahr 2012 nicht bei der F. AG gearbeitet, sondern seien lediglich im Verwaltungsrat der Gesellschaft tätig gewesen. Als Geschäftsführer sei eine Drittperson eingesetzt gewesen.