3.4. Für die Steuerperiode 2012 wird die gesamte Aufrechnung von CHF 502'812.00 bestritten, für die Steuerperiode 2013 jedoch nur der Betrag von CHF 307'000.00. Der übrige Betrag von CHF 50'052.00 wurde bereits im Veranlagungsverfahren der F. AG aufgerechnet und von den Rekurrenten in beiden Veranlagungsverfahren akzeptiert (dies ergibt sich – entgegen Antrag Ziffer 2 – aus den Akten, insbesondere dem Schreiben vom 6. September 2017).