2. 2.1. In formeller Hinsicht ist zunächst auf die Anträge der Rekurrenten bezüglich Vereinigung der Verfahren 3-RV.2019.164 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 und 3-RV.2019.165 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 einzugehen.