7. Mit Schreiben vom 26. Oktober 2022 hat das Spezialverwaltungsgericht weitere Unterlagen eingefordert. A. und B. haben weitere Unterlagen eingereicht. -5- 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat weitere Abklärungen beim Kantonalen Steueramt, Sektion Juristische Personen, bei den Gemeindesteuerämtern Q., S. und T. sowie beim Steueramt des Kantons C vorgenommen. -6- Das Gericht zieht in Erwägung: 1. Die Rekurse betreffen die Kantons- und Gemeindesteuern 2012 und 2013. Massgebend für die Beurteilung der Rekurse ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).