5. Für das Jahr 2012 wurde ein separater Rekurs eingereicht. Da es sich grundsätzlich um denselben Sachverhalt geht, können beide Jahre zusammengelegt werden." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen. 5. Das Gemeindesteueramt Q. und das Kantonale Steueramt beantragen die Abweisung der Rekurse betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 und 2013. 6. A. und B. haben betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2012 und 2013 je eine Replik erstatten lassen.