4.2. Den Einspracheentscheid vom 29. Juli 2019 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2013 haben A. und B. mit Rekurs vom 18. September 2019 (Postaufgabe unbekannt, Eingang beim Spezialverwaltungsgericht am 20. September 2019) an das Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, weiterziehen lassen. Sie stellen folgende Anträge: " 1. Auf den Rekurs sei einzutreten. 2. Es sei auf die Aufrechnung als Einkommen der Lizenzzahlungen von CHF 357'052 im Jahr 2013 zu verzichten. 3. Es sei als Einkommen CHF 36'315 aus den Tätigkeiten der E. aufzurechnen. 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.