4. Das steuerbare Einkommen Kanton sei neu auf CHF 115'318 und das steuerbare Einkommen Bund auf CHF 113'218 festzusetzen. -4- 5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 6. Für das Jahr 2013 wurde ein separater Rekurs eingereicht. Da es sich grundsätzlich um denselben Sachverhalt geht, können beide Jahre zusammengelegt werden." Auf die Begründung wird, soweit für den Entscheid erforderlich, in den Erwägungen eingegangen.